- Definitionen und Interpretation
In diesen Begriffen gelten die folgenden Definitionen, sofern der Kontext nichts anderes erfordert:
- „Villa„bezieht sich auf die spezifische Immobilie an der Località Robini 12 — 12058 Santo Stefano Belbo (Cuneo), Italien, einschließlich aller Gebäude, Einrichtungen, Grundstücke, Pools und Annehmlichkeiten darin oder darauf.
- „Mietzeitraum„bezeichnet die vereinbarte Laufzeit, für die die Villa gemietet wird, wie in der Buchungsbestätigung angegeben.
- „Parteien„bezieht sich sowohl auf den Vermieter als auch auf den Mieter, und „Partei“ kann sich auf beide beziehen.
- Reservierung und Bezahlung
- 2.1 Buchungsprozess: Um eine Reservierung anzufordern, muss der Mieter dem Vermieter ein ausgefülltes Buchungsformular vorlegen. Nach Erhalt der Buchungsanfrage bestätigt der Vermieter die Reservierung. Je nach Zeitpunkt der Buchung verlangt der Vermieter entweder eine Anzahlung in Höhe von 30% der gesamten Mietsumme oder den vollen Mietbetrag per Rechnung.
- 2.2 Zahlungsbedingungen: Der Restbetrag der Mietsumme muss spätestens 6 Wochen vor Beginn der Mietzeit bezahlt werden. Wenn die Buchung weniger als 6 Wochen vor dem Startdatum erfolgt, ist die vollständige Zahlung zum Zeitpunkt der Buchung erforderlich.
- 2.3 Zusätzliche Gebühren: Eine Reinigungsgebühr von 350€ wird berechnet. Die Kurtaxe ist vor Ort direkt an die Kontaktperson zu zahlen.
- Annullierung
- 3.1 Stornierungsbedingungen: Stornierungen durch den Mieter müssen schriftlich (E-Mail) erfolgen. Das Datum, an dem der Vermieter die Stornierung erhält, ist das Datum, an dem die Stornierung wirksam wird.
- 3.2 Rückerstattungsrichtlinie: Bei Stornierungen mehr als 90 Tage vor dem Startdatum wird die Anzahlung (30%) zurückerstattet. Bei Stornierungen innerhalb von 90 Tagen bis 6 Wochen vor Beginn wird die Anzahlung einbehalten. Bei Stornierungen weniger als 6 Wochen vor Beginn ist der volle Mietbetrag fällig.
- Sicherheitsleistung
- 4.1 Kaution: Die Kaution dient zur Deckung aller Schäden an der Villa, der Einrichtung oder dem Grundstück sowie für alle zusätzlichen Kosten, die nicht im Mietpreis enthalten sind. Diese wird vor Ort bei der Ankunft per Kreditkarte oder in bar vereinbart und beträgt 500 Euro.
- 4.2 Rückkehr: Die Kaution wird am Ende der Mietzeit zurückerstattet, sofern keine Schäden festgestellt wurden oder zusätzliche Kosten entstanden sind.
- An- und Abreise
- 5.1 Einchecken: Der Mieter kann am ersten Tag der Mietzeit ab 16:00 Uhr in die Villa einchecken.
- 5.2 Auschecken: Bei der Abreise muss der Mieter die Villa am letzten Tag der Mietzeit vor 10:00 Uhr verlassen. Bei einem späten Check-out können zusätzliche Kosten anfallen.
- Nutzung der Villa und des Schwimmbads
- 6.1 Kapazität: Die Anzahl der Personen, die in der Villa übernachten, darf die Anzahl der Personen, für die die Buchung vorgenommen wurde, nicht überschreiten. Alle Änderungen müssen im Voraus mit dem Vermieter vereinbart werden.
- 6.2 Verantwortung: Der Mieter ist für die ordnungsgemäße und angemessene Nutzung der Villa und aller ihrer Einrichtungen verantwortlich. Die Nichtbeachtung kann dazu führen, dass der Vermieter den Mietvertrag sofort und ohne Rückerstattung kündigt.
- 6.3 Das Schwimmbad ist im Juli und August nicht beheizt. Zwischen den Jahreszeiten kann das Schwimmbad beheizt werden, wenn die Wetterbedingungen es erlauben.
- Haftung und Entschädigung
7.1 Haftung des Vermieters: Der Vermieter haftet nicht für direkte, indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden, Verluste oder Verletzungen, die der Mieter oder ein Mitglied seiner Partei infolge oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Villa erleidet. Dies beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf, Verlust von Eigentum, Diebstahl, Körperverletzung, Tod oder andere Schäden oder Ausgaben, die durch Unfälle, Verspätungen, Stornierungen, Änderungen der Reisepläne oder aus anderen Gründen entstehen.
7.2 Entschädigung des Mieters: Der Mieter stellt den Vermieter, seine Angestellten, Vertreter und Vertreter von allen Ansprüchen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Kosten, Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltskosten), Schäden und Verpflichtungen jeglicher Art frei, die sich aus folgenden Gründen ergeben:
- Die Nutzung, der Zustand, der Besitz oder die Vermietung der Villa durch den Mieter und seine Partei.
- Jeder Unfall, jede Verletzung, jeder Tod oder jede Beschädigung einer Person oder eines Eigentums, die sich innerhalb oder in der Nähe der Villa befinden und durch oder als Folge von Handlungen oder Unterlassungen des Mieters oder eines Mitglieds seiner Partei verursacht wurden.
- Jeder Verstoß des Mieters gegen lokale, regionale oder nationale Gesetze oder Vorschriften.
- 7.3 Die Nutzung der Villa :Es liegt in der Verantwortung des Mieters, die Villa und ihre Einrichtungen so zu nutzen, dass keine Schäden, Belästigungen oder Gefahren entstehen. Der Mieter erkennt an, dass die Nutzung von Einrichtungen wie Schwimmbädern, Spielplätzen, Sportgeräten und dergleichen von Natur aus Risiken birgt, und erklärt sich damit einverstanden, diese Einrichtungen auf eigenes Risiko zu nutzen.
- 7.4 Pool und Sicherheit: Der Mieter erkennt an, dass das Schwimmen auf eigenes Risiko erfolgt. Der Mieter ist für die Sicherheit seiner selbst, seiner Familie und der Gäste verantwortlich, insbesondere in Bezug auf Kinder oder Personen, die nicht schwimmen können.
- Beschwerden und Streitfälle
- 8.1 Beschwerdeverfahren: Sollten während des Aufenthalts Probleme oder Unzufriedenheit mit der Villa oder den Dienstleistungen auftreten, muss der Mieter dies unverzüglich dem Vermieter oder seinem Vertreter melden, damit eine angemessene Lösung gefunden werden kann. Beschwerden, die nach der Abreise eingereicht werden, werden möglicherweise nicht immer wirksam bearbeitet.
- 8.2 Streitbeilegung: Wenn eine Streitigkeit nicht zufriedenstellend beigelegt wird, können die Parteien erwägen, die Streitigkeit einer unparteiischen dritten Partei zur Schlichtung vorzulegen. Führt die Mediation nicht zu einer Lösung, kann die Streitigkeit dem zuständigen italienischen Gericht vorgelegt werden.
- Höhere Gewalt
- 9.1 Definition: Höhere Gewalt ist jeder Umstand, auf den der Vermieter keinen Einfluss hat und der die Erfüllung des Vertrags ganz oder teilweise verhindert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Kriege, Streiks, Epidemien, Pandemien und staatliche Maßnahmen.
- 9.2 Konsequenzen: Im Falle höherer Gewalt hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag ohne gerichtliche Intervention zu kündigen oder die Mietdauer zu ändern, ohne dass der Mieter Anspruch auf irgendeine Form von Entschädigung hat.
- Datenschutz und persönliche Daten
- 10.1 Datenverarbeitung: Personenbezogene Daten des Mieters, die während des Buchungsvorgangs erhoben werden, werden nur für die Ausführung des Mietvertrags verwendet und ohne Zustimmung des Mieters nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Ausführung des Vertrags oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich.
- 10.2 Datenschutzrichtlinie: Der Vermieter verpflichtet sich, die Privatsphäre des Mieters zu schützen und alle geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten.
- Schlußbestimmungen
- 11.1 Änderungen: Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie zwischen dem Vermieter und dem Mieter schriftlich vereinbart wurden.
- 11.2 Vollständigkeit: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen, Absprachen und Annahmen.
- 11.3 Anwendbares Recht: Diese Vereinbarung unterliegt italienischem Recht. Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich vom zuständigen italienischen Gericht beigelegt.